Land zum Leben Merzig-Wadern e.V.

 

Übersicht über wichtige Informationen


 Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • maximal 20.000 Euro Gesamtkosten brutto/netto bei Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Keine Bagatellgrenze

Fördersätze:

Bis zu 80 Prozent, variiert je nach Antragsteller (hier klicken). 

Welche Projekte werden gefördert:

Übereinstimmung mit den Tatbeständen der Lokalen Entwicklungsstrategie.

Förderfähige Projekte müssen eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen, über die die LAG in ihrer Auswahlsitzung berät.


Förderfähige Kosten:

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Beispiele nicht förderfähiger Kosten:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • der Landankauf,
  • Kauf von Tieren,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinsunternehmen der Grundversorgung,
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • laufender Betrieb,
  • Unterhaltung,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchfürhung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen.


Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland vom 05.10.2023.

Mittelabruf:

Generell gilt, dass Kosten nur auf Erstattungsbasis übernommen werden. Es ist vorgesehen, dass 2024 nur ein Mittelabruf durchgeführt wird.

Die Projektträger erhalten die Erstattung der förderfähigen Kosten spätestens Mitte Februar 2025.

Wichtig:

  • Projekte dürfen erst nach Erhalt der Zuwendungsmitteilung durch die LAG begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss der Förderung.
  • Ausgewählte Projekte müssen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Aufgrund der jährlichen Verfügbarkeit der GAK-Mittel ist eine Übertragung der Mittel ins Folgejahr ausgeschlossen.
  • Abgeschlossen bedeutet, dass die Abrechnung inkl. der Zahlungsbelege vorgelegt werden und die Arbeiten am Projekt vollendet sind, so dass eine Inaugenscheinnahme durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle durchgeführt werden kann.
  • Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Zuwendung.
  • Sollte sich der Beginn eines ausgewählten Projektes stark verzögern, so ist die Geschäftsstelle der LAG unverzüglich davon zu unterrichten.
  • Wenn ein Projekt bis zu einem von der LAG festgesetzten Datum noch nicht begonnen wurde, kann die LAG die Zuwendungsmitteilung wieder entziehen, um anderen Projekten die Möglichkeit einer Förderung gewähren zu können.
  • Sofern die Anfragen die Summe des jährlich verfügbaren Regionalbudgets übersteigen, werden die Projekte in eine Rankingliste gebracht und bis zum Erreichen der maximal verfügbaren Fördersumme genehmigt. 2024 stehen voraussichtlich der Genehmigung durch das MUKMAV insgesamt 166.666 Euro an Fördermitteln (150.000 Euro GAK-Mittel und 16.666 LAG-Anteil) zur Verfügung.


Informationen zur Vergabe von Leistungen: 

  • Eine Plausibilisierung der Kosten im Vorfeld, wie es bei einem LEADER-Projekt der Fall ist, ist nicht notwendig. Zur Antragstellung reicht daher ein Vergleichsangebot.
  • Nach Erhalt der Zuwendungsmitteilung muss dennoch auch im Rahmen des Regionalbudgets das Vergaberecht beachtet werden.
  • Je nach Auftragssumme sind dies drei Preisvergleiche, drei Angebote bzw. ggf. auch eine beschränkte Ausschreibung.
  • Gibt es bei Einholung weiterer Vergleichsangebote günstigere Bieter, müssen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die günstigeren Angebote genutzt werden.
  • Angebote dürfen erst nach Erhalt der Zuwendungsmitteilung angenommen werden.